Einführung der Erhebung von Niederschlagswassergebühren
Seit 01.01.2023 werden Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung erhoben. Der Gebührensatz beträgt 0,59 €/m² versiegelter Grundstücksfläche. Die Gebührenerhebung wird in Form von 4 Vorauszahlungen mit Fälligkeit zum 15.03./15.06./15.09./15.12. des jeweiligen Jahres durchgeführt. Die endgültige Festsetzung erfolgt durch Bescheid nach Ablauf des Veranlagungsjahres.
Die zurückgegebenen Erfassungsbögen über die entsprechenden befestigten Flächen bilden die Grundlage für die Berechnung der Gebühr.
Dabei finden unterjährige Veränderungen, wie z.B. Ausbindungen entsprechend Berücksichtigung. Die Bekanntmachung der dazugehörigen Satzungsänderung zur Abwassersatzung erfolgt im elektronischen Amtsblatt des AZV Röderaue.