Wichtige Information des Abwasserzweckverbandes Röderaue
Betrieb von Kleinkläranlagen mit Versickerung, Verrieselung oder Einleitung in ein Gewässer
Sehr geehrte Grundstückseigentümer in den Ortsteilen Krauschütz, Skaup, Nasseböhla, Uebigau und Skäßchen,
wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Kleinkläranlage mit Versickerung, Verrieselung oder Einleitung in ein Gewässer betreiben, dann war dafür die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis (WE) durch die Untere Wasserbehörde beim Landkreis Meißen notwendig. Diese Erlaubnis hat in der Regel eine Gültigkeit von 15 Jahren und ist durch den Betreiber der Anlage rechtzeitig (mind. 6 Monate vor Ablauf) neu zu beantragen. Die Ihnen vorliegende WE enthält dazu die entsprechenden Hinweise.
Durch Sichtung der beim AZV vorliegenden Unterlagen wurde festgestellt, dass eine Vielzahl dieser Erlaubnisse bereits abgelaufen ist oder in nächster Zeit ihre Gültigkeit verliert.
Wir bitten Sie als Grundstückseigentümer/Betreiber der Anlagen um eigenständige Prüfung Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis und bei Notwendigkeit die umgehende Beantragung der Verlängerung des Wasserrechts.
Die dafür notwendigen Vordrucke erhalten Sie Online auf der Website des Landkreises Meißen – Untere Wasserbehörde unter Formulare.
Sie benötigen:
- Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
- Beiblatt zum Antrag wasserrechtliche Zulassung - Kleineinleitung von Abwasser / Grundstücksentwässerung
Wichtig: Der AZV Röderaue muss zu den Anträgen eine Stellungnahme abgeben, darum bitten wir Sie, Ihren Antrag direkt an den
Abwasserzweckverband Röderaue
Bürgermeister-Herklotz-Straße 2
01609 Röderaue
zu senden. Von hier erfolgt dann die Weiterleitung an die Untere Wasserbehörde.
Dem Antrag beizufügen sind zunächst folgende Unterlagen:
- Auskunft/Nachweise zu erfolgten Änderungen seit Erteilung der vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis, wie Eigentümerwechsel, Anzahl der einleitenden Personen, Typ der Kläranlage, Flurstücksnummer
- aktueller Wartungsvertrag, sofern zwischenzeitlich ein Wechsel erfolgte
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sowohl die Stellungnahme des Verbandes als auch die erneute Wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde gebührenpflichtig sind.
Bei Rückfragen zum Antrag steht Ihnen der Technische Leiter des AZV, Herr Vogt zur Verfügung. Tel: 035263/656418
E-Mail p.vogt@roederaue.de
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schuster
Verbandsvorsitzender